AGB der Fitnessstudiostandorte "Highlight aktiv und gesund - Fitnessstudios" in Buchholz, Rotenburg, Verden, Bremervörde und Stade (im Folgenden "Anbieter")



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Abschlussdatum und Vertragsbeginn

Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung durch den Vertragsnehmer (im folgenden VN genannt) ab dem im Formular genannten Datum wirksam. Der VN kann die Leistungen des Anbieters im vereinbarten Umfang ab Vertragsbeginn in Anspruch nehmen. Erfüllungsort ist die im Vertrag genannte Anschrift des Unternehmens.

2. Leistungsumfang

Der Vertragsabschluss berechtigt den VN zur Nutzung des Fitnessstudios. Der Anbieter stellt dem VN, im Rahmen seiner ausgewählten Leistungen, die erforderlichen Räumlichkeiten sowie die benötigten Trainings- und Bewegungsgeräte zu den vom Vertragsgeber (im folgenden VG genannt) vorgegebenen Zeiten zur bestimmungsgerechten Nutzung zur Verfügung. Die Nutzungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio bekannt gegeben.
In „Basic-Verträgen“ sind folgende Leistungen enthalten:
-   Fitness
-   Duschen
In „All-In-Verträgen“ sind folgende Leistungen enthalten:
-   Fitness
-   Kurse
-   Milon-Zirkel
-   Sauna
-   Getränke-Flatrate
-   Duschen

Kurse: Beim Kursprogramm gilt, dass der aktuelle Kursplan kein Vertragsbestandteil ist. Der VN ist darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Kursplan regelmäßigen Änderungen unterliegt, die für eine Erhaltung der Vielfalt und Attraktivität des Kursangebotes notwendig sind. Verbindliche Zusagen über Tag, Art, Anzahl und Beginn einzelner Kurse sind nicht möglich. Die Kursteilnehmer werden durch rechtzeitiges Aushängen und durch die Kursleiter über Änderungen informiert.

Getränke: Hierbei bezieht sich der Nutzungsumfang auf Tafelwasser und Mineralgetränke. Die genannten Getränke sind ausschließlich für den eigenen Verzehr gedacht, eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

Proteinshake-Flat: Hierbei bezieht sich der Nutzungsumfang auf einen Proteinshake pro Tag aus dem Proteinshake-Automaten. Der Proteinshake ist ausschließlich für den eigenen Verzehr gedacht, eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

MILON Zirkel: Der Nutzungsumfang bezieht sich hierbei auf die Nutzung des MILON Zirkels gemäß den Zirkelregeln.

3. Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen

Der Vertrag wird für eine Grundvertragslaufzeit von 1, 12 oder 24 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der zuvor bestimmten Grundvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor dem Ablauf der Grundvertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Wird der Vertrag nicht, oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
Eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grunde mit entsprechendem Nachweis bleibt davon unberührt. Ordentliche und außerordentliche Kündigungen bedürfen der Textform. Bei vorzeitiger Kündigung aus wichtigem Grunde während der Grundvertragslaufzeit wird die Kündigung zum Ende des Monats, in dem der entsprechende Nachweis vorgelegt wird, wirksam. Ein Umzug stellt keinen wichtigen Grund zur sofortigen Kündigung dar.

4. Vertragsbeitrag und sonstige Kosten

Der monatlich zu entrichtende Beitrag ist vom VN im Voraus zum 01. eines jeden Monats zu entrichten. Die vom VN geschuldeten monatlichen

Beiträge werden per SEPA Lastschriftermächtigung eingezogen. Bei vom VN zu vertretenden Rücklastschriften berechnen wir ein pauschales Bearbeitungsentgelt von Euro 5,00 pro Rücklastschrift.

Alle Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Änderungen der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer führen ab deren Geltung zur entsprechenden Anpassung der Vertragsbeiträge.

Gerät der VN mit mehr als 3 Monatsbeiträgen in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag der bisher fälligen und zukünftig fällig werdenden Beiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt. Dieser Anspruch wird unmittelbar nach Kündigung zur Zahlung fällig. Im vorstehenden Fall ist der VG berechtigt, das Vertragsverhältnis ordentlich bzw. außerordentlich zu kündigen.

5. Abtretung/ Inkasso

Der VG ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis an Dritte, insbesondere Inkassounternehmen, zum Einzug abzutreten.

6. Fitnesskarte / Transponder

Mit Vertragsabschluss erhält der VN vom VG eine Mitgliedskarte oder einen Transponder. Die Nutzung der Karte oder des Transponders, und damit der Zugang zu den Räumlichkeiten, ist nur dem VN persönlich gestattet.

Der VN ist verpflichtet, die Mitgliedskarte oder den Transponder vor der Nutzung durch Unberechtigte zu schützen, insbesondere jeden Verlust dem VG umgehend zu melden.

Im Falle des Verlustes oder eines vom VN verschuldeten Defektes der Karte oder des Transponders werden dem VN für die Ausstellung einer neuen Karte oder eines neuen Transponder Euro 19,90 berechnet.

7. Nutzung der Spinde

Der VG stellt verschließbare Spinde zur Verfügung. Der VN benötigt für das Verschließen ein eigenes Vorhängeschloss.

Die Spinde dürfen ausschließlich während der Anwesenheit des VN im Highlight genutzt werden und sind vor dem Verlassen zu räumen und offen zu lassen. Zu Betriebsschluss verschlossene Spinde werden vom VG geöffnet. Wertsachen sind nicht in den Spinden zu verwahren. Ein Verwahrvertrag kommt ausdrücklich nicht zustande.

8. Geltung der Hausordnung

Es gilt die ausgehängte Hausordnung. Der VN erkennt mit seiner Unterschrift unter diesen Vertrag die Hausordnung ausdrücklich an. Die Mitarbeiter des VG sind befugt, dem VN im Einzelfall Weisungen zu erteilen, soweit dieses erforderlich ist, um das Hausrecht durchzusetzen.

9. Änderung vertragsbezogener Daten und Datenschutz

Sowohl bei Adressänderung als auch bei Namens- und Bankverbindungsänderung verpflichtet sich der VN, dieses dem VG umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen.

Vertragliche Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von der Schriftform abweichende mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

Der VG erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die er unmittelbar vom VN erhält. Der VG nutzt diese Informationen, um die Kundenbeziehung mit dem VN zu gestalten, und auch andere eigene Produkte und Services vom Highlight anzubieten.

 

Zugang zu den gespeicherten Daten hat nur der VG. Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt.