WIR HABEN GEÖFFNET

Alles Wichtige was Du wissen musst

• Sauna- und Umkleidebereich ist geöffnet!
• Die Getränke-Station ist wieder in Betrieb
• Kein Test mehr erforderlich!
• 2 m Abstand halten!
• Kurse finden wieder im Kursraum statt!
• Desinfizieren der Hände nicht vergessen!
• Maskenpflicht auf den Laufwegen und beim Betreten sowie Verlassen des Studios!
• Details zum Hygienekonzept im Studio vorhanden!

Was passiert mit den Beiträgen, die du während der Zwangsschließung weiter gezahlt hast?

Zur Kompensation der gezahlten Beiträge während der Zwangsschließung, erhältst du ab sofort an der Rezeption in deinem Highlight-Club einen Auszahlungs-Gutschein für jeden Monat der Zwangsschließung, in welchem du den Beitrag vollständig geleistet hast.

Der Beitrag für den entsprechenden Monat, wird dann gegen Abgabe des Auszahlungs-Gutscheines in dem von dir gewünschten Monat an dich ausgezahlt. Im Zuge eines vereinfachten Zahlungsverkehrs, kann dieses auch durch Verrechnung des fälligen Beitrages für den Monat, zu dem der Auszahlungs-Gutschein von dir eingelöst wird erfolgen.

Die Auszahlungs-Gutscheine können ab August 2021 eingelöst werden.

Durch die Inanspruchnahme der Auszahlungs-Gutscheine verlängert sich deine beitragspflichtige Vertragslaufzeit entsprechend um die Dauer der zurückgezahlten Lockdown-Monate.